Michael Schulze
2005-11-29 18:33:15 UTC
16.11.2005 - 13:39 Uhr
Karlsruhe (ots) - Nr. 24
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat nach Abschluss
umfangreicher Ermittlungen am 10. November 2005 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen
einen mutmaßlichen Rädelsführer und zwei mutmaßliche Mitglieder der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Ansar Al Islam" erhoben.
Die Anklage richtet sich gegen die irakischen Staatsangehörigen
Ata A. R. (31 Jahre) aus Stuttgart, Mazen A. H.(23 Jahre) aus
Augsburg und
Rafik M. Y. (31 Jahre) aus Berlin.
Die Angeschuldigten stehen im Verdacht, als Mitglieder der
Angeschuldigte Ata R. als Rädelsführer der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Ansar Al Islam" (§§ 129 a, 129 b StGB)
von der Bundesrepublik Deutschland aus für die Organisation
vornehmlich in den Bereichen Finanzierung und Rekrutierung tätig
gewesen zu sein. Die Angeschuldigten Ata R. und Mazen H. sind
zugleich der Begehung von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
(§ 34 Abs. 4 AWG) verdächtig. Allen Angeschuldigten wird zudem eine
nach § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch strafbare Übereinkunft zur Tötung
des ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Dr. Iyad Hashim Allawi
zur Last gelegt.
In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte Ata R. war spätestens seit November 2003 als
führendes Mitglied in das Auslandsnetzwerk der "Ansar Al Islam" in
Deutschland eingebunden. Als Gebietsverantwortlicher zumindest für
Süddeutschland mit engen Kontakten zu höchsten Führungskadern hatte
er vielfältige Leitungsaufgaben zur logistischen Versorgung der
Organisation im Irak. Er erhielt nur für Führungskader bestimmte
sensible Führungsinformationen; über Anschläge und Anschlagsplanungen
war er informiert. Wesentliche Personalfragen wurden mit ihm
abgestimmt. Sein Aufgabenbereich umfasste die Sammlung und
Übersendung von Geldern für die "Ansar Al Islam" in den Irak und den
Iran sowie die auftragsgemäße Beschaffung von Geldern für bestimmte
terroristische Vorhaben und Tätigkeiten der Organisation. In diesem
Zusammenhang übte er eine zentrale Steuerungs- und
Koordinierungsfunktion sowohl in Deutschland als auch im europäischen
Ausland aus. Darüber hinaus war er mit der Rekrutierung neuer
Mitglieder und potentieller Selbstmordattentäter betraut.
Der Angeschuldigte Mazen H. war spätestens ab Dezember 2003 als
Mitglied der "Ansar Al Islam" Teil des Auslandsnetzwerks der
Organisation in Deutschland. Als enger Vertrauter des Ata R. war er
in Führungsaufgaben eingebunden, für Sammlungen von Spendengeldern
für die "Ansar Al Islam" vor allem in Augsburg verantwortlich und an
der Rekrutierung neuer Mitglieder beteiligt. Für den Fall der
Festnahme des Ata R. war er als dessen Nachfolger vorgesehen.
Mit der Anklage werden dem Angeschuldigten Ata R. im Zeitraum von
November 2003 bis Dezember 2004 Geldsammlungen und -transfers in den
Irak und Iran in 18 Fällen, dem Angeschuldigten Mazen H. von Dezember
2003 bis Dezember 2004 in sieben Fällen zur Last gelegt. Mit diesen
Geldtransfers für die "Ansar Al Islam" haben beide Angeschuldigten
zugleich gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen (siehe Resolution
1390 (2002) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung
mit Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung VO (EG) Nr. 881/2002 vom
27. Mai 2002).
Der Angeschuldigte Rafik Y. ist spätestens seit April 2004
mitgliedschaftlich für die "Ansar Al Islam" in der Bundesrepublik
Deutschland tätig gewesen, indem er in Berlin für die Organisation
Gelder sammelte sowie Mitglieder für die terroristische Vereinigung
zu rekrutieren versuchte.
Als mitgliedschaftliche Betätigung im Sinne der Strafvorschriften
§§ 129 a, 129 b StGB wird den drei Angeschuldigten zudem eine
(strafbare) Übereinkunft zur Tötung des damaligen irakischen
Ministerpräsidenten Dr. Allawi anlässlich dessen Staatsbesuchs in der
Bundesrepublik Deutschland am 2. und 3. Dezember 2004 zur Last
gelegt. Nachdem der Angeschuldigte Rafik Y. von dem Deutschlandbesuch
des irakischen Ministerpräsidenten Kenntnis erlangt hatte
spätestens am 28. November 2004 , fasste er den Entschluss, Dr.
Allawi während einer für den 3. Dezember 2004 geplanten Veranstaltung
in der Deutschen Bank in der Charlottenstraße in Berlin zu töten. Da
er wusste, dass er für eine solche Tat die Zustimmung der
Führungsebene der "Ansar Al Islam" einholen musste, ersuchte er noch
am Abend des 28. November 2004 telefonisch den Angeschuldigten Mazen
H. um Erlaubnis. Am 2. Dezember 2004 erteilten ihm die
Angeschuldigten Ata R. und Mazen H. von Augsburg aus telefonisch die
Genehmigung zur Durchführung des Anschlages und boten ihm finanzielle
Unterstützung an. Anschließend unternahm Rafik M. zur Ausspähung des
ins Auge gefassten Tatortes eine Fahrt durch die Charlottenstraße in
Berlin. Die weitere Vorbereitung und die Ausführung des geplanten
Anschlages auf Dr. Allawi konnten aufgrund der Festnahme der drei
Angeschuldigten in den Morgenstunden am 3. Dezember 2004 verhindert
werden. Alle Angeschuldigten befinden sich seitdem in
Untersuchungshaft (siehe dazu Pressemitteilung des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 7. Dezember 2004, Nr.
29).
Hinsichtlich der Entstehungsgeschichte, der Struktur und der
terroristischen Zielsetzung der "Ansar Al Islam" und zum
Mitglieder-Netzwerk dieser Organisation in Westeuropa wird auf die im
Zusammenhang mit der Anklageerhebung gegen Lokman M. veröffentlichte
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom
7. Dezember 2004 Nr. 28 Bezug genommen.
Die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof sind im Internet abrufbar unter
www.Generalbundesanwalt.de/Aktuelles/Pressemitteilungen).
Nun sieht mal mal wieder zu was die Iraker in Deutschland fähig sind.Das
sind nur drei von wer weiß wieviel hier in Deutschland noch Aktiv planen und
das was sie geplant haben irgend wann umsetze.GrußMichael
Karlsruhe (ots) - Nr. 24
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat nach Abschluss
umfangreicher Ermittlungen am 10. November 2005 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen
einen mutmaßlichen Rädelsführer und zwei mutmaßliche Mitglieder der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Ansar Al Islam" erhoben.
Die Anklage richtet sich gegen die irakischen Staatsangehörigen
Ata A. R. (31 Jahre) aus Stuttgart, Mazen A. H.(23 Jahre) aus
Augsburg und
Rafik M. Y. (31 Jahre) aus Berlin.
Die Angeschuldigten stehen im Verdacht, als Mitglieder der
Angeschuldigte Ata R. als Rädelsführer der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Ansar Al Islam" (§§ 129 a, 129 b StGB)
von der Bundesrepublik Deutschland aus für die Organisation
vornehmlich in den Bereichen Finanzierung und Rekrutierung tätig
gewesen zu sein. Die Angeschuldigten Ata R. und Mazen H. sind
zugleich der Begehung von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
(§ 34 Abs. 4 AWG) verdächtig. Allen Angeschuldigten wird zudem eine
nach § 30 Abs. 2 Strafgesetzbuch strafbare Übereinkunft zur Tötung
des ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Dr. Iyad Hashim Allawi
zur Last gelegt.
In der inzwischen zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte Ata R. war spätestens seit November 2003 als
führendes Mitglied in das Auslandsnetzwerk der "Ansar Al Islam" in
Deutschland eingebunden. Als Gebietsverantwortlicher zumindest für
Süddeutschland mit engen Kontakten zu höchsten Führungskadern hatte
er vielfältige Leitungsaufgaben zur logistischen Versorgung der
Organisation im Irak. Er erhielt nur für Führungskader bestimmte
sensible Führungsinformationen; über Anschläge und Anschlagsplanungen
war er informiert. Wesentliche Personalfragen wurden mit ihm
abgestimmt. Sein Aufgabenbereich umfasste die Sammlung und
Übersendung von Geldern für die "Ansar Al Islam" in den Irak und den
Iran sowie die auftragsgemäße Beschaffung von Geldern für bestimmte
terroristische Vorhaben und Tätigkeiten der Organisation. In diesem
Zusammenhang übte er eine zentrale Steuerungs- und
Koordinierungsfunktion sowohl in Deutschland als auch im europäischen
Ausland aus. Darüber hinaus war er mit der Rekrutierung neuer
Mitglieder und potentieller Selbstmordattentäter betraut.
Der Angeschuldigte Mazen H. war spätestens ab Dezember 2003 als
Mitglied der "Ansar Al Islam" Teil des Auslandsnetzwerks der
Organisation in Deutschland. Als enger Vertrauter des Ata R. war er
in Führungsaufgaben eingebunden, für Sammlungen von Spendengeldern
für die "Ansar Al Islam" vor allem in Augsburg verantwortlich und an
der Rekrutierung neuer Mitglieder beteiligt. Für den Fall der
Festnahme des Ata R. war er als dessen Nachfolger vorgesehen.
Mit der Anklage werden dem Angeschuldigten Ata R. im Zeitraum von
November 2003 bis Dezember 2004 Geldsammlungen und -transfers in den
Irak und Iran in 18 Fällen, dem Angeschuldigten Mazen H. von Dezember
2003 bis Dezember 2004 in sieben Fällen zur Last gelegt. Mit diesen
Geldtransfers für die "Ansar Al Islam" haben beide Angeschuldigten
zugleich gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen (siehe Resolution
1390 (2002) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung
mit Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung VO (EG) Nr. 881/2002 vom
27. Mai 2002).
Der Angeschuldigte Rafik Y. ist spätestens seit April 2004
mitgliedschaftlich für die "Ansar Al Islam" in der Bundesrepublik
Deutschland tätig gewesen, indem er in Berlin für die Organisation
Gelder sammelte sowie Mitglieder für die terroristische Vereinigung
zu rekrutieren versuchte.
Als mitgliedschaftliche Betätigung im Sinne der Strafvorschriften
§§ 129 a, 129 b StGB wird den drei Angeschuldigten zudem eine
(strafbare) Übereinkunft zur Tötung des damaligen irakischen
Ministerpräsidenten Dr. Allawi anlässlich dessen Staatsbesuchs in der
Bundesrepublik Deutschland am 2. und 3. Dezember 2004 zur Last
gelegt. Nachdem der Angeschuldigte Rafik Y. von dem Deutschlandbesuch
des irakischen Ministerpräsidenten Kenntnis erlangt hatte
spätestens am 28. November 2004 , fasste er den Entschluss, Dr.
Allawi während einer für den 3. Dezember 2004 geplanten Veranstaltung
in der Deutschen Bank in der Charlottenstraße in Berlin zu töten. Da
er wusste, dass er für eine solche Tat die Zustimmung der
Führungsebene der "Ansar Al Islam" einholen musste, ersuchte er noch
am Abend des 28. November 2004 telefonisch den Angeschuldigten Mazen
H. um Erlaubnis. Am 2. Dezember 2004 erteilten ihm die
Angeschuldigten Ata R. und Mazen H. von Augsburg aus telefonisch die
Genehmigung zur Durchführung des Anschlages und boten ihm finanzielle
Unterstützung an. Anschließend unternahm Rafik M. zur Ausspähung des
ins Auge gefassten Tatortes eine Fahrt durch die Charlottenstraße in
Berlin. Die weitere Vorbereitung und die Ausführung des geplanten
Anschlages auf Dr. Allawi konnten aufgrund der Festnahme der drei
Angeschuldigten in den Morgenstunden am 3. Dezember 2004 verhindert
werden. Alle Angeschuldigten befinden sich seitdem in
Untersuchungshaft (siehe dazu Pressemitteilung des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 7. Dezember 2004, Nr.
29).
Hinsichtlich der Entstehungsgeschichte, der Struktur und der
terroristischen Zielsetzung der "Ansar Al Islam" und zum
Mitglieder-Netzwerk dieser Organisation in Westeuropa wird auf die im
Zusammenhang mit der Anklageerhebung gegen Lokman M. veröffentlichte
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom
7. Dezember 2004 Nr. 28 Bezug genommen.
Die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof sind im Internet abrufbar unter
www.Generalbundesanwalt.de/Aktuelles/Pressemitteilungen).
Nun sieht mal mal wieder zu was die Iraker in Deutschland fähig sind.Das
sind nur drei von wer weiß wieviel hier in Deutschland noch Aktiv planen und
das was sie geplant haben irgend wann umsetze.GrußMichael